Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.

Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.

Hauptziel der Schulungen ist es, denn Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die sich aus der Beförderung gefährlicher Güter ergeben und ihnen die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse zu vermitteln, um die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und bei einem Unfall sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die für eine Begrenzung der Unfallfolgen erforderlich sind.

Die Erst- und Auffrischungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung.

Schulungen

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ADR-Erstschulung

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ADR-Tank

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ADR "beauftragte Person"

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Externer Gefahrgutbeauftragter

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Externer Abfallbeauftragter