Bildungsinhalte |
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Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Schulart | Einrichtung der beruflichen Weiterbildung |
Zielgruppe | Personen die in der Lagerleitung sowie Lagermitarbeiter – Ausbildung tätig werden wollen. |
Zugang | Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurück liegt 2. über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines geprüften Logistikmeisters/ einer Logistikmeisterin nach § 1 Abs. 3 aufweisen Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreiche abgelegte vergleichbare Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. |
Abschlussart | Logistikmeister IHK |
Abschlussbezeichnung | Logistikmeister |