Regelmäßig zum Jahreswechsel kommt das Thema Lieferantenerklärungen (LE), oftmals als Forderung nach der Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE). Dieses Seminar spricht alle Zollsachbearbeiter an, die bisher keine oder wenig Kenntnis über die Ausstellung richtiger Lieferantenerklärungen haben.
Behandelt werden Kernthemen wie beispielsweise:
- Was ist eigentlich generell zu tun, damit ich eine Lieferantenerklärung abgeben kann?
- Ob und wie weit dienen Ihnen die vorgelegten Erklärungen Ihres Lieferanten,
- wie erteilen Sie für Ihr Unternehmen die LEs?
- Was, wenn sich die Bedingungen innerhalb des Zeitraums ändern?
- Ist in diesem Fall eine Information nötig, wie geben Sie sie aus?
- Was passiert wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Lieferantenerklärung falsch erstellt wurde? – Das INF4 –
Neben der richtigen Kennzeichnung von Ursprungswaren der Gemeinschaft – nicht mehr „EG“ sondern CE“, „CEE“ oder „EEC“. Vergleich der unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten, die für die in der Lieferantenerklärung genannten Länder maßgebend sind.
Aber ganz wichtig, außer diesen formell notwendigen Bedingungen sind auch kaufmännische Aspekte Bedingung. Die Warenkalkulation ist in vielen Fällen weiterhin erforderlich!
Für eigene Vorlieferungen müssen Lieferantenerklärungen für viele Waren angefordert werden, damit in Bezug auf die eigene Produktion überhaupt eine ursprungsrechtliche Bewertung möglich ist.